Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen (im Folgenden nur „Waren“ genannt) von J.A.K. Workwear A/S, CVR-Nummer: 19267687 an Kunden (im Folgenden „Käufer“ genannt).
1.2 Die Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen entgegenstehenden Bestimmungen im Auftrag, der Annahme der Auftragsbestätigung und/oder in den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Verkäufer keinen Einspruch gegen die entgegenstehenden Bestimmungen erhebt.
2. Informationen in Unterlagen des Verkäufers und bei Vertragsschluss
2.1 Alle Informationen in den Katalogen, Broschüren, Werbeschriften, Bildmaterialien, Preislisten usw. des Verkäufers, die Angaben zu Leistungsfähigkeit, Verschleißfestigkeit, technische Daten, Maße oder Gewichte enthalten, sind nicht verbindlich. Farbnuancen lassen sich aus technischen Gründen in Katalogen nur schwer darstellen. Bei gefärbten Textilien kann es durch unterschiedliche Herstellungsverfahren zu Farbabweichungen kommen. Diesbezüglich wird keine Gewähr übernommen. Ebenso bleiben Druckfehler und Modelländerungen vorbehalten.
2.2 Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer (im Folgenden „Verträge“ genannt) sind für den Verkäufer nur bindend, wenn die Aufträge vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
3. Geistige Eigentumsrechte
3.1 Alle Zeichnungen, Skizzen, Designs, Spezifikationen und technischen Daten, die vom Verkäufer beschafft bzw. erstellt werden, verbleiben Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen. Eine Weitergabe an Dritte, die Erstellung von Kopien und/oder Dritten Kenntnis von diesen Informationen zu verschaffen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt.
3.2 Bei einem Verstoß gegen die Pflichten aus Ziff. 3.1 ist der Käufer dem Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Verkäufer ist zudem berechtigt, eine Unterlassung dieser unberechtigten Handlungen durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Sicherheitsleistung anzuordnen.
4. Preis- und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle vom Verkäufer in DKK oder EUR angegebenen Preise verstehen sich ab Werk von den Sitzen des Verkäufers in Esbjerg oder Vallensbæk gem. den INCOTERMS 2010, ohne Steuer, Abgaben und Verpackung, soweit nicht etwas anderes schriftlich angegeben ist.
4.2 Für den Fall geänderter Materialkosten, öffentlicher Abgaben, Fracht, Zölle, Steuern und Währungskurse behält sich der Verkäufer das Recht zur Preisänderung – auch nach Auftragsbestätigung vor.
4.3 Die Kreditwürdigkeit des Käufers wird überprüft. Bezahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen netto erfolgen, soweit in der Auftragsbestätigung des Verkäufers nicht etwas anderes angegeben ist.
4.4 Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, 2 % Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag für jeden angefangenen Monat zu verlangen. Ferner ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Zahlungsweise ohne Ankündigung auf Nachnahmezahlung oder Barzahlung umzustellen.
4.5 Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Bezahlung bzw. ein Recht zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder durch Urteil bzw. Vergleich rechtskräftig bestehenden Forderungen zu.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die folgenden Regelungen gelten für Lieferungen an Käufer, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland, wie z. B. in Dänemark haben:
5.1.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, namentlich ausstehender spezifischer Salden, die der Verkäufer als Teil seiner Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer hat. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer- und Wasserschäden sowie andere Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer nachweislich eine solche Versicherung abgeschlossen hat.
5.1.2 Im Falle eines Verstoßes des Käufers gegen vertragliche Pflichten, insbesondere gegen die Zahlungsverpflichtungen, ist der Verkäufer nach schriftlicher Aufforderung berechtigt, die Ware herauszuverlangen. Dies führt nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist zur sofortigen Unterrichtung des Verkäufers über alle den Eigentumsvorbehalt betreffenden Handlungen wie Verpfändungen und faktische Eingriffe in den Eigentumsvorbehalt verpflichtet.
5.2 Die folgenden Regelungen gelten für Lieferungen an Käufer, die ihren Sitz in Deutschland haben:
5.2.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
5.2.2 Gelieferte Waren bleiben bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
5.2.3 Im Falle der Weiterverarbeitung gelieferter Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den hergestellten Produkten. Für die Weiterverarbeitung muss der Verkäufer kein Entgelt bezahlen. In den Fällen, in denen der Eigentumsvorbehalt trotzdem entfällt, sind sich Verkäufer und Käufer hiermit einig, dass das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht. Der Verkäufer nimmt die Eigentumsübertragung hiermit an. Der Käufer verwahrt das hergestellte Produkt unentgeltlich für den Verkäufer.
5.2.4 Bei der Verarbeitung von Waren, die noch Dritten gehören, erwirbt der Verkäufer ein Miteigentumsrecht an den hergestellten Produkten. Der Umfang des Miteigentumsrechts bestimmt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes zwischen den vom Verkäufer gelieferten Waren und dem Rechnungswert der übrigen Waren.
5.2.5 Der Käufer überträgt hiermit seine Rechte aus einem Weiterverkauf der Waren, die vom Eigentumsvorbehalt des Verkäufers umfasst sind, an den Verkäufer. Die gilt auch für verarbeitete Waren. Der Verkäufer nimmt die Übertragung hiermit an.
5.2.6 Wenn das verarbeitete Produkt über die vom Verkäufer gelieferten Gegenstände hinaus nur Gegenstände des Käufers beinhaltet oder solche, die aufgrund eines sog. Einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, überträgt der Käufer seine gesamten Forderungen aus einem Weiterverkauf auf den Verkäufer.
5.2.7 In anderen Fällen, in denen Übertragungen zwischen dem Käufer und mehreren Lieferanten erfolgt sind, erhält der Verkäufer einen Anteil an den Forderungen des Käufers, der dem Verhältnis zwischen dem Rechnungswert der vom Verkäufer gelieferten Waren zu den anderen Gegenständen entspricht, die in die Verarbeitung eingegangen sind.
5.2.8 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl Sicherheiten gemäß den vorstehenden Regelungen in dem Umfang freizugeben, in dem der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % überschreitet.
5.2.9 Die Bestimmungen des Punktes 5.2 unterliegen mit Ausnahme deutscher Regelungen zur Auswahl des anwendbaren Rechts und dem Internationalen Kaufrecht (CISG) dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Lieferung, Gefahrübergang und Verzug
6.1 Das Lieferdatum der Ware (nachfolgend „Lieferdatum“ genannt) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Verkäufers.
6.2 Eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen vor oder nach dem Lieferdatum ist in jeder Hinsicht rechtzeitig.
6.3 Das Lieferdatum ist eingehalten, wenn die Lieferung gemäß Ziffer 6.5 erfolgt ist. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.
6.4 In den folgenden Fällen ist die Lieferfrist gehemmt, solange die Behinderung besteht und der Käufer trägt die hierdurch dem Verkäufer entstehenden Kosten:
- bei Bestelländerungen auf Wunsch des Käufers,
- wenn die Ware aufgrund von behördlichen Anordnungen nicht, verspätet oder nur in veränderter Form geliefert werden kann,
- in Fällen höherer Gewalt gem. Ziffer 11.
6.5 Die Lieferung von Waren, auch Teillieferungen erfolgen gemäß der Lieferbestimmung „ab Werk“ von den Firmensitzen des Verkäufers in Esbjerg oder Vallensbæk gem. den INCOTERMS 2010, soweit nicht etwas anderes in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben ist. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer ergänzende Verpflichtungen übernommen hat wie den Versand der Ware auf Kosten des Käufers an den Käufer.
6.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.7 Sofern die Lieferung der Waren oder eines Teils hiervon verspätet erfolgt und die Lieferfrist für den Verkäufer nicht berechtigterweise gehemmt ist, muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung setzen, die nicht weniger als 10 Arbeitstage betragen darf. Im Falle der Nichteinhaltung der Nachfrist ist der Käufer zur Aufhebung des Vertrages bezogen auf den Teil der Lieferung berechtigt, mit der Verkäufer sich in Verzug befindet, nicht jedoch bezogen auf evtl. spätere oder frühere Lieferungen, gleich ob diese späteren/früheren Lieferungen Bestandteil derselben Auftragsbestätigung sind.
6.8 Soweit der Verzug der Lieferung Waren betrifft, die nach Anforderung des Käufers hergestellt wurden oder die der Verkäufer normalerweise nicht auf Lager hat, ist der Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verzug dazu führt, dass der vom Käufer mit dem Kauf der Waren verfolgte Zweck im Wesentlichen nicht mehr erreicht werden kann.
6.9 Soweit ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt, kann der Käufer Schadensersatz für unmittelbare Verluste verlangen, die er infolge des Verzugs erlitten hat. Der Schadensersatz ist auf höchstens 10 % des vereinbarten Preises für den Teil der Ware beschränkt, mit dessen Lieferung sich der Verkäufer in Verzug befindet. Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund des Verzugs sind ausgeschlossen.
7. Rückgabe von Waren an den Verkäufer
7.1 Der Käufer kann nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer unbenutzte Waren an den Verkäufer zurückgeben, es sei denn, die Waren wurden im Ausverkauf erworben oder sind nicht mehr Bestandteil des Sortiments des Verkäufers.
7.2 Speziell hergestellte Waren können nicht zurückgegeben werden.
7.3 Die Verpackung und der Versand der Waren erfolgen auf Kosten des Käufers. Die Gefahr für den Versand trägt der Käufer.
7.4 Der Rücksendung ist eine Kopie der Auftragsbestätigung des Verkäufers, der Rechnung des Verkäufers oder des Begleitscheins beizufügen. Der Verkäufer ist über das Lieferdatum der zurückgesandten Ware zu informieren. Anderenfalls ist der Verkäufer nicht zur Annahme der Ware verpflichtet.
7.5 Für Waren, die in ungeöffneter Originalverpackung zurückgesandt werden, erfolgt eine Gutschrift mit einem Abzug von 20 % auf den Verkaufspreis. Für Waren, die in geöffneter Verpackung ohne Aufkleber zurückgesandt werden, erfolgt eine Gutschrift mit einem Abzug von 30 % auf den Verkaufspreis. Für Waren, die ohne vorherige schriftliche Vereinbarung zurückgesandt werden, erfolgt keine Gutschrift.
8. Mängel
8.1 Stellt der Käufer eventuelle Mängel fest, ist er verpflichtet, diese dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung schriftlich mit detaillierter Beschreibung der Art und des Umfangs des Mangels anzuzeigen. Unterlässt der Käufer eine rechtzeitige Mängelanzeige, unabhängig davon, ob er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken können, kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf die Mangelhaftigkeit berufen. Der schriftlichen Anzeige ist eine Kopie der Auftragsbestätigung des Verkäufers, der Rechnung des Verkäufers oder des Begleitscheins mit Angabe des Lieferdatums beizufügen.
8.2 Der Verkäufer kann den Mängelgewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Reparatur, Minderung oder Nachlieferung befriedigen.
8.3 Sofern eine Reparatur nicht am Hauptfirmensitz des Verkäufers erfolgen kann, ist der Käufer zur Tragung der Mehrkosten verpflichtet, die infolge der Reparatur an einem anderen Ort entstehen. Sofern die Reparatur einen Eingriff in andere Produkte als die vom Verkäufer gelieferten Waren oder einen Kontakt mit solchen Produkten erfordert, kann der Verkäufer vom Käufer eine Bezahlung für die Arbeitszeit und Kosten verlangen, die durch die ausgeführten Arbeiten entstehen.
8.4 Der Käufer muss in Abstimmung mit dem Verkäufer die nach Einschätzung des Verkäufers erforderliche Möglichkeit und erforderliche Zeit für die Vornahme der Nachbesserung dem Verkäufer einräumen. Anderenfalls wird der Verkäufer von der Haftung für Folgen der Nichtbeachtung dieser Regelung frei.
8.5 Sofern die Ware repariert wird, eine Nachlieferung oder Minderung durch den Verkäufer erfolgt, sind weitere Ansprüche als Folge des Mangels ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an der Ware.
8.6 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Ware gemäß ausdrücklichen Wünschen des Kunden behandelt oder designt wurde oder wenn der Mangel durch Materialien oder Produkte hervorgerufen wird, die vom Käufer geliefert wurden. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für unsachgemäßen oder zweckwidrigen Gebrauch der Ware durch den Käufer oder Dritte, normalen Verschleiß, falsche oder unachtsame Behandlung, ungeeignete Wäsche oder Pflege oder chemische Einwirkungen, es sei denn, die Schäden sind auf schuldhafte oder grob fahrlässige Handlungen des Verkäufers zurückzuführen.
8.7 Bei wesentlichen Mängeln oder wenn der Verkäufer eine Mängelabhilfe nicht innerhalb angemessener Frist durchführt, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des berechtigten Rücktritts wegen eines wesentlichen Mangels hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz für unmittelbare Verluste, die er aufgrund des Mangels erlitten hat. Der Ersatzanspruch ist auf maximal 10 % des vereinbarten Preises für die mangelhafte Ware beschränkt. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadensersatz als Folge des Mangels ist ausgeschlossen.
9. Produkthaftung
9.1 Der Verkäufer haftet für Personenschäden oder für den Ausfall eines Unterhaltsverpflichteten nur in dem Umfang, in dem dies durch zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (produktansvarsloven) oder anderer anwendbarer, zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.
9.2 Der Verkäufer haftet für Sachschäden nur in dem Umfang, in dem dies durch zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (produktansvarsloven) oder anderer anwendbarer, zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.
9.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden oder an Produkten, bei denen die gekauften Waren einen Bestandteil bilden.
9.4 Für Waren, die vom Verkäufer geliefert, aber von anderen Produzenten hergestellt wurden, haftet der Verkäufer nur in dem Umfang, in dem der betreffende Produzent selbst haftet und nur in dem Umfang, in dem der Produzent in der Lage und verpflichtet ist, die Haftungsverpflichtungen zu erfüllen.
9.5 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsverluste, Vergütung für ausgefallene Arbeitszeit, entgangene Einsparungen oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden infolge der Produkthaftung.
9.6 Die Produkthaftung des Verkäufers ist immer auf die Höhe des Versicherungsschutzes des Verkäufers für den konkreten Schaden gemäß seiner Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
9.7 Im Falle der Haftung des Verkäufers Dritten gegenüber aus der Produkthaftung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von der Haftung in dem Umfang freizustellen, in dem die Haftung des Verkäufers nach diesen Geschäftsbedingungen beschränkt ist. Diese Haftungsbeschränkung für den Verkäufer gilt nicht, soweit die Haftung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist.
10. Haftungsbeschränkung außerhalb der Produkthaftung
10.1 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsverluste, Vergütung für ausgefallene Arbeitszeit, entgangene Einsparungen oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden.
11. Höhere Gewalt
11.1 Der Verkäufer ist von der Leistungspflicht zur Lieferung der Waren soweit und in dem Umfang befreit, in dem er an der Erfüllung seiner Verpflichtungen als Folge von Umständen gehindert ist, die er nicht beeinflussen kann und die er zum Zeitpunkt der Eingehung des Vertrages nicht vorhersehen konnte („Höhere Gewalt“).
11.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere aber nicht ausschließlich anzusehen:
- Krieg, Terror und Vandalismus,
- Naturkatastrophen und ungewöhnliche Wetterverhältnisse, wie starke Stürme, Regen, Schnee usw.,
- Betriebsunterbrechungen jeder Art vor Ort, die eine störende Auswirkung auf die Ware haben,
- Brand,
- Mangel an Materialien oder bei der Energieversorgung,
- Streik oder gesetzmäßige Aussperrungen,
- Sachmängel an den von Sublieferanten des Verkäufers gelieferten Waren oder Lieferverzug durch die Sublieferanten, wenn die Ursache hierfür Fälle höherer Gewalt entsprechend der Definition hier sind.
11.3 Der Verkäufer verpflichtet sich zur unverzüglichen Benachrichtigung des Käufers in Fällen höherer Gewalt.
11.4 In Fällen höherer Gewalt trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, die sich als Folge der höheren Gewalt ergeben.
11.5 Soweit ein Umstand, der als höhere Gewalt anzusehen ist, sechs Monate oder länger andauert bzw. sich abzeichnet, dass er so lange andauern wird, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei berechtigt, ohne dass dies eine Haftung der den Rücktritt erklärenden Partei auslöst.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers die Rechte aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
12.2 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder aus einem anderen Grund sich als unanwendbar erweisen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Regelungen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten für Streitigkeiten als Folge aus diesen Geschäftsbedingungen oder in Verbindung hiermit, aus dem Vertrag der Parteien oder sonstige Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer, wie Streitigkeiten, die das Zustandekommen und die Gültigkeit des Vertrages betreffen, dänisches Recht mit Ausnahme der privatrechtlichen Regelungen des dänischen Rechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Gericht in Kolding, Dänemark.